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Begleitung Umgangskontakte (§ 18 SGB VIII)

Begleiteter Umgang gemäß § 18 SGB Vlll ist ein qualifiziertes Angebot für Eltern, die sich getrennt haben und Unterstützung bei der Umsetzung der Umgangskontakte mit ihren Kindern benötigen. Begleiteter Umgang stellt eine Möglichkeit dar, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil an einem kinderfreundlichen Ort, unter spannungsarmen Bedingungen, in Anwesenheit einer dritten neutralen Person zu fördern.

Dieses Angebot der so.fa. dient der Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Umgangsberechtigten bei der Ausübung des Umgangsrechtes. Die begleiteten Umgangskontakte können in den Räumlichkeiten der so.fa., bei Bedarf im häuslichen Umfeld oder im Rahmen gewünschter Freizeitaktivitäten stattfinden.

Begleiteter Umgang kann innerhalb der Woche, wie auch am Wochenende angeboten werden. Die so.fa. übernimmt die Begleitung von Umgangskontakten auf Anfrage des Jugendamtes sowie angeordneten begleiteten Umgang durch das Familiengericht (§ 1684 BGB).

Die so.fa. verfolgt mit diesem Angebot das Ziel, dass Eltern(-teile) die Elternebene verantwortungsbewusst wahrnehmen und gestalten. Begleiteter Umgang ist eine befristete, ziel- und zeitbezogene Maßnahme, die langfristig verantwortbare unbegleitete Umgangskontakte ermögIichen soll. Die Durchführung des begleiteten Umgangs sollte möglichst die Bereitschaft aller Familienmitglieder zur Mitarbeit beinhalten. Die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder stehen dabei im Fokus der Arbeit.

Umgänge im Zwangskontext (Beschluss des Familiengerichts, Auftrag des Jugendamtes) sind kein Ausschluss für dieses Leistungsangebot.

Systemisch-pädagogische Risikodiagnostik (§ 27 SGB VIII)

Dieses Diagnostikverfahren ist sowohl als prognostische Folgemaßnahme nach einer bereits abgewendeten Gefährdungssituation gemäß § 8a SGB VIII, als auch für eine fachliche Bewertung einer latenten Kindeswohlgefährdung einsetzbar. Das Verfahren ermöglicht es dem Jugendamt, passgenaue und intensive Hilfen zu installieren, um voraussehbaren Folgen einer ungünstigen Entwicklung entgegenzuwirken.

Zielgruppe:

  • Familiensituationen, die eine Kindeswohlgefährdung möglich erscheinen lassen, bei denen aber eine akute Gefährdung durch Vernachlässigung oder Misshandlung nicht festgestellt werden kann (latente Kindeswohlgefährdung).
  • Familien, in denen eine prognostische Einschätzung für realistische und realisierbare Zielsetzungen nach abgewendeten Gefährdungssituationen erforderlich ist.

Zeitdauer:

Die systemisch-pädagogische Risikodiagnostik ist auf einen Zeitraum von sechs Wochen ausgelegt.

Der kurze Zeitrahmen des Diagnostikverfahren hat eine rasche Abhilfe/Entzerrung und Klärung der Frage nach einer möglichen Kindeswohlgefährdung innerhalb des Systems als Hauptziel. Die evtl. vorgeschlagene Installierung unterstützender Maßnahmen zum Wohle der Schutzbefohlenen kann somit zeitnah vorgenommen werden.

Sozialpädagogische Bedarfsdiagnostik (§ 27 SGB VIII)

Die Sozialpädagogische Bedarfsdiagnostik dient dem Zweck der Entscheidungsvorbereitung bei diffusen Problemlagen. Sie verbindet die objektiven Bedingungen der handelnden Person/des Systems und deren subjektive Wirklichkeitskonstruktion miteinander, zur Beantwortung der Frage, was zu tun ist.

Zielgruppe

  • Familiensysteme, in denen ein deutlicher Bedarf für eine fachlich-pädagogische Unterstützung zu vermuten ist.

Feststellung des pädagogischen Bedarfs für einzelne Familienmitglieder unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten, Defizite und Ressourcen für eine passgenaue Hilfeform.

  • „Multiproblemfamilien“ mit einer längeren Jugendhilfeerfahrung und in denen die Problembereiche oder deren negative Verwerfungen unübersichtlich erscheinen und sich dysfunktional auf den Einzelnen auswirken.

Zeitdauer

Der Zeitraum für die Erstellung der sozialpädagogischen Bedarfsdiagnostik ist auf die Dauer von 3 Monaten ausgelegt.

Psychosoziale Diagnostik (§ 27 SGB VIII)

Die Psychosoziale Diagnostik ist ein diagnostisches Verfahren bei klar definierten oder vermuteten Störungsbildern zur vertieften standardisierten Erfassung, Klassifizierung und Bewertung der Lebenssituation, Probleme und Ressourcen der Klienten bzw. des Familiensystems.

Zielgruppe

  • Familien, in denen bei einem Elternteil eine psychische Störung oder Belastung vermutet oder bereits diagnostiziert wurde.
  • Kinder und Jugendliche mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsdefiziten.

Zeitdauer

Nach dem Erstkontakt mit der Familie wird ein Zeitraum von ca. 3 Monaten benötigt.

Fördergruppe für Kleinkinder (§ 27 Abs. 2 SGB VIII)

Die Fördergruppe für Kleinkinder der so.fa. richtet sich an Kleinkinder, die aufgrund von Entwicklungsdefiziten oder Störungsmustern in Regelinstitutionen, wie z. B. Kindertageseinrichtungen, nicht tragbar sind oder wegen ihres Alters keinen Platz bekommen konnten. Einen Schwerpunkt in der Fördergruppe bildet die aktive Einbeziehung des Elternhauses und die intensive Arbeit mit den Eltern.

Das pädagogische Angebot für die Kinder beinhaltet eine intensive und gezielte Förderung der motorischen, sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten sowie eine adäquate Vermittlung von sozialen Kompetenzen.

Die Fördergruppe für Kleinkinder kann von Kindern täglich alleine oder mit ihren Eltern/Vater/Mutter besucht werden. In den gemeinsamen Besuchen von Eltern und Kind nach der Aufnahme, bei Bedarf bis zu dreimal in der Woche, werden die Eltern konkret im praktischen Umgang mit ihrem Kind angeleitet.

Die Fördergruppe für Kleinkinder findet an unserem Standort in Oberhausen statt. Für die Gesamtgruppe sowie für die individuelle Betreuung einzelner Kinder, die gezielte Eltern-Kind-Interaktion und Elterngespräche stehen die entsprechenden Räume zur Verfügung. Die Teilnahme der Kinder und Eltern an der Fördergruppe wird durch den firmeneigenen Fahrdienst der so.fa. sichergestellt.

Die Fördergruppe für Kleinkinder kann ergänzend zur sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) als zusätzlicher Baustein in der ambulanten Familienbetreuung der so.fa. eingesetzt oder auch als Einzel- oder Einstiegshilfe für Familien genutzt werden, in denen Kinder Förderung benötigen,  Eltern jedoch eine intensivere Betreuungsform, z. B. SPFH noch ablehnen.

Die Angebote der Fördergruppe für Kleinkinder

Für unsere Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren sind strukturierte Gruppenabläufe sowie feste Bezugspersonen von großer Wichtigkeit, um sich gut weiterentwickeln zu können. Jedes Kind hat sein eigenes Tempo und benötigt unterschiedlichste Unterstützung im Alltag. Immer wiederkehrende Tagesabläufe geben den Kindern Sicherheit.

In der Fördergruppe werden unterschiedliche Thementage angeboten. Neben dem Bewegungsangebot gibt es einen Kreativtag, einen Waldtag, einen Kochtag sowie ein mitarbeiterbezogenes Projekt, welches inhaltlich variiert.

Kreativtag

Mit den Kindern wird altersentsprechend themen- und jahresbezogen gebastelt, gemalt und kreiert. Die Kinder lernen hierbei unterschiedlichste Materialien (Ton, Knete, Pappe, Papier etc.) kennen. Jahreszeitliche Feste wie Karneval, Ostern, St. Martin und Weihnachten werden altersentsprechend angeboten.

Waldtag

Bei Wind und Wetter werden wir im Wald aktiv und erkunden die Natur, sammeln unterschiedlichste Materialien und bearbeiten diese in der Gruppe.

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Kochtag

Es wird jeden Tag frisch und saisonal gekocht. Hier werden die Kinder mit einbezogen. Nach dem gemeinsamen Einkauf helfen die Kinder bei der Zubereitung des Essens, z. B. beim Waschen und Schneiden der Zutaten sowie beim Eindecken des Tisches. Einmal in der Woche wird mit den Kindern in Kleingruppen gebacken.

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Bewegungstag

Alle Kinder brauchen Bewegung. Die Kinder probieren sich unter Anleitung in Kleingruppen altersentsprechend aus. Durch unterschiedlichste Materialien (Matten, Ringe, Bälle, Tunnel etc.) werden die Kinder motiviert einen Parcours zu bestreiten und lernen hierdurch Vertrauen in ihre eigenen Fertigkeiten zu entwickeln. Zeigen sich einige Kinder zu Gruppenbeginn noch ängstlich und haben wenig Vertrauen in ihr eigenes Können, so lernen sie diesbezüglich hinzu und wachsen an ihren Aufgaben.

Startpunkt (§ 27 Abs. 2 SGB VIII)

Das Angebot „Startpunkt“ richtet sich an volljährige Mütter/Väter mit Säuglingen und Kleinkindern:

  • Mütter/Väter, die sich eine Unterbringung in einer Eltern-Kind-Einrichtung nicht vorstellen können bzw. für die dies ein überhöhtes Maß an Betreuung darstellen würde
  • Mütter/Väter, für die eine ambulante Unterstützung durch eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nicht ausreicht
  • Krisenintervention (Vermeidung von Kindeswohlgefährdung)
  • Begleitung einer Rückführung nach Inobhutnahme oder Inpflegegabe (Schaffung eines sicheren Rahmens)

Der „Startpunkt“ ist ein aktivierendes, tagesstrukturierendes Angebot für bis zu 4 Mütter/Väter und ihre Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren mit dem Ziel, entwicklungsfördernde Rahmenbedingungen für junge Kinder und deren Familien zu schaffen, um Fremdunterbringung zu vermeiden.

Erreicht werden sollen ein gut funktionierendes Zusammenspiel und der Aufbau einer tragfähigen Bindung zwischen Eltern/-teilen für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes.

Alle Angebote, sowohl im hauswirtschaftlichen als auch im pädagogischen Bereich, sind darauf angelegt, elterliche Kompetenzen zu stärken und Mütter/Väter zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung mit ihren Kindern zu befähigen.

Schulbegleitung, Integrationshilfe (§§ 27, 35a SGB VIII)

Für immer mehr Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder gravierenden Auffälligkeiten gestaltet sich die Integration in eine Schulform als zunehmend schwierig. Für eine angemessene Schulbildung, die aktive Teilnahme am Unterricht und eine größtmögliche Einbindung in den Klassenverband benötigen sie spezielle Eingliederungsangebote.

Die Schulbegleiter oder Integrationshelfer der so.fa. unterstützen Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung sowie mit massiven Verhaltensauffälligkeiten bei den Anforderungen des schulischen Alltags:

  • helfen ihnen bei der Orientierung im Schulalltag
  • stehen ihnen während des Unterrichts und in den Pausen zur Seite
  • unterstützen sie bei der Integration in die Klassengemeinschaft
  • begleiten sie bei lebenspraktischen Verrichtungen
  • fördern ihre sozialen Kompetenzen.

Unser Angebot der Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation und/oder Alltagsbewältigung der Begleitung und Unterstützung zur Bewältigung der Anforderungen ihres schulischen und außerschulischen Alltags bedürfen.

Die Schulbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme, die sich am individuellen Förder- und Hilfebedarf des Einzelnen orientiert und in der Regel direkt im Klassenzimmer stattfindet.

Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)

Die Teilnahme an der sozialen Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen und durch praktisches Tun in der Gruppe und die Gruppenerfahrung soziales Lernen ermöglichen. Elementare soziale Verhaltensweisen sollen weiter erlernt und die soziale Kompetenz der Kinder/Jugendlichen soll gestärkt werden, z. B.:

  • Positive Identifikation mit der eigenen Geschlechterrolle
  • Förderung des Ausdauerverhaltens
  • Akzeptieren von Regeln und damit das Einhalten einer Gesetzmäßigkeit
  • Entwickeln von adäquaten Konfliktlösungsstrategien
  • Erweiterung von sozialen Kompetenzen

Mit abwechslungsreichen Methoden wird flexibel und professionell auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingegangen. Die unterschiedlichen Angebote der sozialen Gruppenarbeit der so.fa. haben einen praktischen und thematischen Schwerpunkt und sind gemäß einer Projektarbeit zeitlich befristet.

Erlebnispädagogische Angebote, künstlerische und handwerkliche Tätigkeiten, Bewegung und Tanz sowie soziales Kompetenztraining sind Bestandteil der sozialen Gruppenarbeit der so.fa.

Die Gruppenarbeit findet, soweit nicht anders vorgegeben oder durch den Inhalt des Projektes bestimmt, in den Räumlichkeiten der so.fa. statt.

Die Angebote der sozialen Gruppenarbeit

Das Angebot der sozialen Gruppenarbeit bietet den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre sozialen Kompetenzen zu erkennen und zu fördern. Ganzheitlich arbeiten die Kinder an verschiedenen Projekten, um sich selbst besser wahrzunehmen und ihre positiven Eigenschaften zu stärken und zu festigen.

Derzeit findet die soziale Gruppenarbeit an fünf Tagen in der Woche im Nachmittagsbereich statt.

Wir arbeiten mit den Kindern an einem Projekt zum Thema Teambuilding, in welchem es darum geht einander anzunehmen und sich akzeptieren zu lernen. Verschiedene Teilschritte in Form von Vertrauensübungen, in denen es darum geht, sich aufeinander zu verlassen und dem anderen zu vertrauen, stehen im Fokus des Projekts. Des Weiteren gestalten die Kinder und Jugendlichen gemeinsam jahreszeitenorientiert ihren Gruppenraum unter Berücksichtigung aller Gruppenmitglieder, um unterschiedliche Formen von Akzeptanz und Gleichgültigkeit wahrzunehmen.

Ein weiteres Projekt zum Thema Ernährung bietet unseren Kindern die Möglichkeit, ihr Wissen diesbezüglich zu erweitern. Dazu gehört, dass die Kinder sich in einem theoretischen Teil intensiv mit verschiedenen Lebensmitteln und deren Wirkstoffen auseinandersetzen. Durch Koch- und Backangebote lernen unsere Kinder, wie sie sich gesund und nährstoffreich ernähren können.

Auch in diesem Bereich kommt die tiergestützte Pädagogik – wie bereits unter Tagesgruppe ausgeführt – zum Einsatz.

Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein pädagogisches Angebot, das Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes hilft und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie ihre Verselbständigung fördert.

In der Erziehungsbeistandschaft stehen das Kind oder der Jugendliche im Mittelpunkt der Hilfe. Sie nimmt den jungen Menschen unter Einbezug seines sozialen und familiären Umfelds als „ganzen“ Menschen in den Blick und unterstützt ihn in möglichst all seinen Lebensbereichen.

Sozialpädagogische Fachkräfte begleiten über einen längeren Zeitraum die jungen Menschen, die ohne diese individuelle und persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurechtkommen würden.

Mit unterschiedlichen sozialpädagogischen Methoden und Arbeitsformen wie der Einzelarbeit in der Interaktion zwischen Erziehungsbeistand und dem Kind oder Jugendlichen oder in sozialen Gruppen wie einer begleitenden erlebnispädagogisch orientierten Gruppenarbeit wird die Erziehungsbeistandschaft konkret umgesetzt.

Die zentralen Ziele der Erziehungsbeistandschaft sind die Unterstützung der jungen Menschen bei der Bewältigung individueller Problemlagen und der Entdeckung neuer Handlungsmöglichkeiten sowie die Förderung ihrer Verselbständigung. Weiteres Ziel bleibt aus lebensweltorientierter Perspektive, eine tragfähige Beziehung zur Familie (wieder-) herzustellen und somit die familiären Bezüge zu erhalten.

Sozialpädagogische Familienhilfe – SPFH (§ 31 SGB VIII)

Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine familienorientierte ambulante erzieherische Hilfe, die die Familie und deren Umfeld ganzheitlich betrachtet.

Die Familie erfährt durch die pädagogische Fachkraft (SPFH) eine professionelle, intensive Betreuung und Begleitung im familiären Alltag.

Unter Einsetzung verschiedenster pädagogischer und alltagspraktischer Hilfen und Werkzeuge unterstützt die SPFH die Familie bei der Bewältigung ihrer Alltagsprobleme, bei der Lösung von Konflikten und stärkt damit die Selbsthilfekompetenzen der Familie.

Die Arbeit der SPFH befasst sich mit der Familie als System und deren sozialem Umfeld und orientiert sich am Lebensalltag und der individuellen Lebenspraxis der Familie. Maßgeblich für die Wirksamkeit der Hilfe sind die Motivation der Familie zur Veränderung ihrer Lebenssituation und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

Ziel der SPFH ist es, die familiären Bindungen zu erhalten und die Familie darin zu stärken, die Fähigkeit zur Problemlösung und Alltagsbewältigung (wieder) zu gewinnen. Durch beratende Gespräche, modellhaftes Handeln und praktische Hilfe werden die Familienmitglieder spürbar motiviert und aktiviert, eigene Selbsthilfekräfte zu entwickeln, Ressourcen zu erkennen und so möglichst bald, ohne Hilfestellung von außen, wieder einen gelingenden Alltag gestalten und leben zu können. Die Sozialpädagogische Familienhilfe verstehen wir als Wegbegleitung für die Familie mit dem Ziel der Selbsthilfe.

Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

Der Übergang in das „Erwachsen werden“ verläuft bei den einzelnen jungen Menschen unterschiedlich. Jugendliche und junge Erwachsene in der öffentlichen Erziehung müssen dabei einmal mehr besondere Entwicklungsaufgaben meistern. Mit unserem Angebot „Verselbständigung“ wollen wir junge Menschen unterstützen, alleine und selbstverantwortlich für sich zu sorgen sowie alleine zu wohnen.

Das Angebot „Verselbständigung“ richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in der Entwicklung zur Eigenständigkeit befinden, bereits über einen grundlegenden Anteil an Selbständigkeit verfügen und bereit sind, eine eigenverantwortliche Lebensführung zu entwickeln.

Unsere Betreuung erfolgt entsprechend dem individuellen Bedarf und der jeweiligen Priorität der jungen Menschen in den Lebensbereichen:

  • Begleitung und Unterstützung in behördlichen Angelegenheiten – Sicherung der existenziellen Ressourcen
  • Begleitung und Unterstützung in Dingen des Alltags (Wohnung, Finanzen, Freizeit)
  • Erarbeiten von Bewältigungsfähigkeiten und Problemlösungsstrategien
  • Unterstützung und Begleitung bei der Zukunftsplanung und Lebensführung (Schule, Ausbildung, Partnerschaft)

Die Betreuung der jungen Menschen im Angebot „Verselbständigung“ erfolgt durch eine sozialpädagogische Fachkraft. Darüber hinaus steht unterstützend das firmeneigene Netzwerk zur Verfügung, z. B. bei Umzug oder Bezug einer neuen Wohnung.

Der Betreuungsumfang, sowie Beginn und Ende der Betreuung werden individuell im Rahmen der Hilfeplanung bedarfsorientiert vereinbart.

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