Begleitung Umgangskontakte (§ 18 SGB VIII)
Begleiteter Umgang gemäß § 18 SGB Vlll ist ein qualifiziertes Angebot für Eltern, die sich getrennt haben und Unterstützung bei der Umsetzung der Umgangskontakte mit ihren Kindern benötigen. Begleiteter Umgang stellt eine Möglichkeit dar, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil an einem kinderfreundlichen Ort, unter spannungsarmen Bedingungen, in Anwesenheit einer dritten neutralen Person zu fördern.
Dieses Angebot der so.fa. dient der Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Umgangsberechtigten bei der Ausübung des Umgangsrechtes. Die begleiteten Umgangskontakte können in den Räumlichkeiten der so.fa., bei Bedarf im häuslichen Umfeld oder im Rahmen gewünschter Freizeitaktivitäten stattfinden.
Begleiteter Umgang kann innerhalb der Woche, wie auch am Wochenende angeboten werden. Die so.fa. übernimmt die Begleitung von Umgangskontakten auf Anfrage des Jugendamtes sowie angeordneten begleiteten Umgang durch das Familiengericht (§ 1684 BGB).
Die so.fa. verfolgt mit diesem Angebot das Ziel, dass Eltern(-teile) die Elternebene verantwortungsbewusst wahrnehmen und gestalten. Begleiteter Umgang ist eine befristete, ziel- und zeitbezogene Maßnahme, die langfristig verantwortbare unbegleitete Umgangskontakte ermögIichen soll. Die Durchführung des begleiteten Umgangs sollte möglichst die Bereitschaft aller Familienmitglieder zur Mitarbeit beinhalten. Die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder stehen dabei im Fokus der Arbeit.
Umgänge im Zwangskontext (Beschluss des Familiengerichts, Auftrag des Jugendamtes) sind kein Ausschluss für dieses Leistungsangebot.