Begleitung Umgangskontakte (§ 18 SGB VIII)
Begleiteter Umgang gemäß § 18 SGB Vlll ist ein qualifiziertes Angebot für Eltern, die sich getrennt haben und Unterstützung bei der Umsetzung der Umgangskontakte mit ihren Kindern benötigen. Begleiteter Umgang stellt eine Möglichkeit dar, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil an einem kinderfreundlichen Ort, unter spannungsarmen Bedingungen, in Anwesenheit einer dritten neutralen Person zu fördern.
Dieses Angebot der so.fa. dient der Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Umgangsberechtigten bei der Ausübung des Umgangsrechtes. Die begleiteten Umgangskontakte können in den Räumlichkeiten der so.fa., bei Bedarf im häuslichen Umfeld oder im Rahmen gewünschter Freizeitaktivitäten stattfinden.
Begleiteter Umgang kann innerhalb der Woche, wie auch am Wochenende angeboten werden. Die so.fa. übernimmt die Begleitung von Umgangskontakten auf Anfrage des Jugendamtes sowie angeordneten begleiteten Umgang durch das Familiengericht (§ 1684 BGB).
Die so.fa. verfolgt mit diesem Angebot das Ziel, dass Eltern(-teile) die Elternebene verantwortungsbewusst wahrnehmen und gestalten. Begleiteter Umgang ist eine befristete, ziel- und zeitbezogene Maßnahme, die langfristig verantwortbare unbegleitete Umgangskontakte ermögIichen soll. Die Durchführung des begleiteten Umgangs sollte möglichst die Bereitschaft aller Familienmitglieder zur Mitarbeit beinhalten. Die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder stehen dabei im Fokus der Arbeit.
Umgänge im Zwangskontext (Beschluss des Familiengerichts, Auftrag des Jugendamtes) sind kein Ausschluss für dieses Leistungsangebot.
!!!Neu ab Juli 2026!!! Das „Umgangscafé“
Ab dem 01.07.2026 bieten wir im Rahmen eines Pilot-Projektes mit der Stadt Oberhausen ein „Umgangscafé“ an. Eine Anmeldung zum Umgangscafé erfolgt durch das zuständige Jugendamt.
Das Umgangscafé ist ein Ort, an dem sich Umgangsberechtigte mit Kindern treffen und ihre Zeit individuell gestalten können. Ebenso ist dies ein geschützter und kindgerechter Ort für Geschwisterkontakte ohne erwachsene Umgangsberechtigte.
Mit dem Angebot des Umgangscafés verfolgt die das Ziel, eine sichere, strukturierte und vertrauensvolle Umgebung zu schaffen, in der die Beziehung zwischen Kind und umgangsberechtigten Personen oder Geschwistern (wieder) aufgebaut oder stabilisiert werden kann.
Durch niederschwellige Gespräche im Café-Setting werden umgangsberechtigte Personen in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und erhalten Hinweise zur kindgerechten Kommunikation und zum Verhalten. Der Rahmen des Cafés fördert einen natürlichen, entspannten Umgang miteinander, wodurch sich die umgangsberechtigten Personen und Kinder ohne Druck begegnen können.
Die päd. Mitarbeitenden übernehmen hierbei die Rolle von Beobachtenden, Vermittelnden und Unterstützenden. Sie reflektieren mit den Beteiligten die Interaktionen und geben kindgerechtes Feedback, um Entwicklungspotenziale sichtbar zu machen und das Vertrauen aller Beteiligten zu stärken.
Für die Kinder kann der Umstand, dass auch andere Kinder dieses Setting nutzen, dazu beitragen, dass Hemmungen und Ängste abgebaut werden und eine vertrauensvolle und entspannte Atmosphäre entsteht. Das Erleben, nicht allein in dieser Situation zu sein, wirkt entlastend und normalisierend. Gemeinsames Spielen, Lachen und der Austausch mit Gleichaltrigen, die ähnliche Erfahrungen machen, fördern soziale Verbundenheit und helfen den Kindern dabei, ihre Emotionen besser zu verarbeiten und sich im Umgangskontext sicherer zu fühlen.
Für die Umgangsberechtigten kann der Austausch mit anderen umgangsberechtigten Personen in ähnlichen Lebenslagen entlastend und unterstützend wirken und weist einen Netzwerkcharakter auf. Der offene Cafécharakter bietet Struktur und Raum für individuelles Ankommen der Teilnehmenden.
Ein gemütliches Ambiente mit Getränken und Snacks fördert die entspannte Kommunikation und das Kennenlernen.


















